Was ist eigentlich ein „Presbyterium“?
Die Presbyterinnen und Presbyter, das heißt die „Gemeinde-Ältesten“. Die Bezeichnung stammt aus dem Griechischen und ist als Titel für Amtsträger schon seit der Antike bekannt. „Alt sein“ oder „alt aussehen“ müssen sie aber keinesfalls. Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das mindestens 18 Jahre alt ist und im Wahlverzeichnis der Gemeinde steht. Das Presbyteramt ist ein Ehrenamt, für das es keine Bezahlung gibt.
Das Presbyterium ist die gewählte Gemeindeleitung in jeder evangelischen Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland. Es ist kein Parlament, sondern die „Regierung“ der Gemeinde. Neben Gemeindemitgliedern gehören ihm Mitarbeiter Presbyterinnen und Presbyter und Pfarrerinnen bzw. Pfarrer an.
Alle Presbyteriumsmitglieder sind gleichgestellt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Größe der Kirchengemeinde. Es wählt aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz und für die Stellvertretung, Personen für bestimmte Ämter (Finanzen, Bauten, Diakonie usw.) und Ausschüsse, welche die Beratungen des Presbyteriums vorbereiten und entlasten.
Aufgaben des Presbyteriums
Das Presbyterium als Leitung der Kirchengemeinde ist Ausdruck der Freiheit und Unabhängigkeit in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Den damit verbundenen Rechten und Aufgaben entsprechen ein hoher Anspruch und eine hohe Verantwortung.
Alle Presbyteriumsmitglieder tragen mit ihren unterschiedlichen Sichtweisen gemeinsam Verantwortung für die Kommunikation des Evangeliums in Gottesdienst und Seelsorge. Hier liegen die Orientierungsschwerpunkte für die Gemeindearbeit sowie Personalführung, Gebäudeunterhaltung, Finanzverwaltung und Öffentlichkeitsarbeit.
Das Presbyterium entscheidet im Rahmen der Kirchenordnung über alle verwaltungs-technischen, finanziellen, rechtlichen und religiösen Angelegenheiten und bestimmt welche Prioritäten und Aufgaben festgelegt werden. Des Weiteren entscheidet das Presbyterium über die Verteilung der Gelder und die Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es prägt damit das Gemeindeleben und die Gemeindearbeit der Kirchengemeinde.
Wahl des Presbyteriums
Alle vier Jahre entscheiden Wahlen darüber, wer zusammen mit den Pfarrern bzw. Pfarrerinnen die Gemeinde leitet. Danach können sich die Presbyteriumsmitglieder erneut zur Wahl stellen. Auf diese Weise ist für den nötigen Wechsel, aber auch für Kontinuität im Leitungsamt gesorgt. Die Wählerinnen und Wähler haben als evangelische Gemeindemitglieder ein Recht darauf, die Zusammensetzung des Presbyteriums zu bestimmen.
Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 16 Jahre alt und konfirmiert ist. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und in das Wahlverzeichnis eingetragen sein. Darüber hinaus dürfen sie am Wahltag das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die nächste Presbyteriumswahl findet im Jahr 2024 statt.
Text: Volker Schweig (Presbyter)