… rund um Amtshandlungen in unserer Kirchengemeinde, die Ihnen als erste Anlaufstelle Gelegenheit zur Information bieten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt.

Taufe
Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Gemeindeamt in Verbindung. Dort können Sie einen Tauftermin vereinbaren und die Taufe anmelden. Der Pfarrer setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Im Taufgespräch, das am besten mit den Paten und Patinnen stattfinden sollte, geht es um den Sinn der Taufe und die Hoffnungen, die Sie damit verbinden. Auch der Ablauf der Taufe, die an einem bestimmten Samstag in einem Taufgottesdienst oder im Gottesdienst am Sonntagmorgen gefeiert wird, wird mit Ihnen besprochen. Auch der sehr festliche Rahmen von Familiengottesdiensten (z.B. in Zusammenarbeit mit unserem KITA-Team) eignen sich besonders, um Ihr Kind taufen zu lassen. Diese Termine erfahren Sie unter Gottesdienste und auf dem Gemeindeamt.

Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause. Wenn Sie Ihr Kind in einer anderen Gemeinde taufen lassen wollen, brauchen Sie eine Abmeldebescheinigung (Dimissoriale), die Ihr Gemeindeamt Ihnen ausstellt.

Patenschaft: Die Patenschaft für ein Kind zu übernehmen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Der Pate oder die Patin verpflichtet sich, zusammen mit den Eltern und der Gemeinde dafür zu sorgen, dass das Kind im Sinne des christlichen Glaubens erzogen wird. Deshalb müssen Patinnen und Paten auch einer christlichen Kirche angehören.

Konfirmation
Der Konfirmationsgottesdienst ist der festliche Abschluss der eineinhalbjährigen Arbeit mit der Konfirmandengruppe. Sie beginnt im September mit dem neuen Schuljahr und endet mit der Konfirmation, die an den Sonntagen vor Pfingsten gefeiert wird. In der Konfirmandengruppe treffen sich die Jugendlichen einmal wöchentlich und zu Konfirmandentagen, Wochenenden und Rüstzeiten mit ihrer Pfarrerin oder ihrem Pfarrer, um das Leben in der Gemeinde kennen zu lernen und sich mit den Zielen und Werten des christlichen Glaubens vertraut zu machen. Im Konfirmationsgottesdienst wird die durch die Taufe vollzogene Annahme durch Gott noch einmal bestätigt. Mit der Konfirmation erwerben die Jugendlichen das Recht, Paten zu werden und am Abendmahl teilzunehmen.

Zum Konfirmandenunterricht können Kinder angemeldet werden, die bis zum Ende des Anmeldejahres 12 Jahre alt geworden sind.

Abendmahl
Das Abendmahl wird in unserer Gemeinde am ersten Sonntag im Monat und zu kirchlichen Festen im Gottesdienst gefeiert. Es ist ein Zeichen für die Gemeinschaft mit Gott. Wenn eine Teilnahme am Gottesdienst aus Krankheitsgründen nicht möglich ist, kommt die Pfarrerin oder der Pfarrer auch zu Ihnen und feiert mit Ihnen allein oder mit Ihren Angehörigen das Abendmahl.

Trauung
Kirchliche Trauungen finden in Absprache mit der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer statt. In einem Traugespräch, das etwa sechs bis vier Wochen vor der Trauung stattfindet, klärt der zuständige Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin zusammen mit Ihnen alle Fragen rund um die kirchliche Feier. Den Trautermin vereinbaren Sie bitte mit dem Gemeindeamt.
Voraussetzung für die Trauung ist, dass einer der Brautleute der evangelischen Kirche angehört. Bei einer “sogenannten“ ökumenischen Trauung muss auch das zuständige katholische Pfarramt informiert werden.

Sterbefall
Glieder der Kirche haben Anspruch auf ein christliches Begräbnis. Stirbt einer Ihrer Angehörigen, können Sie eine Pfarrerin oder einen Pfarrer ans Sterbebett rufen. Sagen Sie uns, wenn Sie den Dienst der Aussegnung in Anspruch nehmen wollen. Auch wenn der Tod im Krankenhaus oder im Altenheim eingetreten ist, besteht die Möglichkeit der Aussegnung.

Ein Beerdigungsinstitut übernimmt alle nötigen Schritte für Sie. Es vereinbart auch in Absprache mit Ihnen einen Beerdigungstermin mit Ihrer Kirchengemeinde. Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer bespricht in einem persönlichen Gespräch die Einzelheiten der Trauerfeier mit Ihnen. Die Trauerfeier findet üblicherweise in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof statt. Sie kann aber auch in unserer Kirche stattfinden.

Am Sonntag, welcher der Beerdigung folgt, werden die Todesfälle in all unseren Gottesdiensten bekannt gegeben. Anschließend gedenkt die Gemeinde fürbittend ihrer Verstorbenen. Angehörige sind zu diesem Gottesdienst besonders herzlich eingeladen.

Am Samstag vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres (Totensonntag oder Ewigkeitssonntag) wird aller Verstorbenen des zurückliegenden Jahres noch einmal in einem Gottesdienst gedacht. Dazu werden die Angehörigen schriftlich eingeladen. Am Totensonntag finden Andachten auf den Friedhöfen in Wiebelskirchen und Hangard statt.