Glieder der Kirche haben Anspruch auf ein christliches Begräbnis. Stirbt einer Ihrer Angehörigen, können Sie eine Pfarrerin oder einen Pfarrer ans Sterbebett rufen. Sagen Sie uns, wenn Sie den Dienst der Aussegnung in Anspruch nehmen wollen. Auch wenn der Tod im Krankenhaus oder im Altenheim eingetreten ist, besteht die Möglichkeit der Aussegnung.

Ein Beerdigungsinstitut übernimmt alle nötigen Schritte für Sie. Es vereinbart auch in Absprache mit Ihnen einen Beerdigungstermin mit Ihrer Kirchengemeinde. Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer bespricht in einem persönlichen Gespräch die Einzelheiten der Trauerfeier mit Ihnen. Die Trauerfeier findet üblicherweise in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof statt. Sie kann aber auch in unserer Kirche stattfinden.

Am Sonntag, welcher der Beerdigung folgt, werden die Todesfälle in all unseren Gottesdiensten bekannt gegeben. Anschließend gedenkt die Gemeinde fürbittend ihrer Verstorbenen. Angehörige sind zu diesem Gottesdienst besonders herzlich eingeladen.

Am Samstag vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres (Totensonntag oder Ewigkeitssonntag) wird aller Verstorbenen des zurückliegenden Jahres noch einmal in einem Gottesdienst gedacht. Dazu werden die Angehörigen schriftlich eingeladen. Am Totensonntag finden Andachten auf den Friedhöfen in Wiebelskirchen und Hangard statt.